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Unser seit Generationen bewirtschafteter Hof in Erlenbach-Tiefenthal
wird seit 1989 nach "Demeter-Richtlinien" in der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise geführt.
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Wertheim Immobilien
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Wichtige Hinweise:
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Legionellen - Prüfungspflicht
Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber - AWMT:
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Deutschen Mieterbund
...Rund um die Heizkosten
Frage:Räum- und Streupflicht bei Eis und Schnee
Die Stadtverwaltung Wertheim weist aufgrund der winterlichen Witterung auf die allgemeine Räum- und Streupflicht hin.Grundstückseigentümer und Besitzer von Grundstücken sind als Anlieger
(nach der in Wertheim gültigen Streupflicht-Satzung vom 12.06.1989 zuletzt geändert am 15.11.2004)
verpflichtet, die Gehwege bei Schneefall zu räumen und bei Eisglätte zu bestreuen.
Wenn der Eigentümer (Mieter) aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen
Weitere Informationen zur Streupflichtsatzung gibt es auf der städtischen Homepage (www.wertheim.de).
Wer zu den Bestimmungen der Streupflichtsatzung Fragen hat, kann sich mit der Stadt Wertheim, Fachgruppe Öffentliche Ordnung,
unter der Tel. 09342/301-251 in Verbindung setzen.
Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen.
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden.
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden.
Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten.
Sie dürfen ausnahmsweise bei Eisregen, Eisglätte, bei steilen/abschüssigen Gehwegen, Treppen, Rampen
Sie dürfen ausnahmsweise bei Eisregen, Eisglätte, bei steilen/abschüssigen Gehwegen, Treppen, Rampen
sowie zum Auftauen festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden.
Der Einsatz ist so gering wie möglich zu halten.
Die Gehwege müssen werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr geräumt und gestreut sein.
Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt,
Die Gehwege müssen werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr geräumt und gestreut sein.
Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt,
ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen.
Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.
Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.
Wenn der Eigentümer (Mieter) aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen
der Räum- und Streupflicht nicht nachkommen kann,
ist er verpflichtet eine andere Person mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Wir möchten Sie hiermit im Interesse der Verkehrssicherheit dringend bitten dafür Sorge zu tragen,
ist er verpflichtet eine andere Person mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Wir möchten Sie hiermit im Interesse der Verkehrssicherheit dringend bitten dafür Sorge zu tragen,
dass diese Anliegerverpflichtungen erfüllt werden.
Weitere Informationen zur Streupflichtsatzung gibt es auf der städtischen Homepage (www.wertheim.de).
Wer zu den Bestimmungen der Streupflichtsatzung Fragen hat, kann sich mit der Stadt Wertheim, Fachgruppe Öffentliche Ordnung,
unter der Tel. 09342/301-251 in Verbindung setzen.
Mieterservice - Tipps für Mieter
Nebenkosten sparen durch richtige MülltrennungPapier, Glas, Dosen und Kunststoffverpackungen gehören nicht in den Hausmüll.
Durch richtige Mülltrennung leisten Sie einerseits Ihren Beitrag zur Erhaltung der Umwelt,
andererseits können Sie durch die Reduzierung des Hausmülls Geld sparen,
da die Gebühren für die Müllentsorgung entsprechend der Anzahl der Entleerung der Mülltonnen abgerechnet werden.